A. Vermietung von Retro Telefonen mit Sprachaufnahmefunktion für Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Für alle Mietverträge über die Vermietung von Audio Gästebüchern (Retro Telefone mit Sprachaufnahmefunktion) sowie Zubehör zwischen uns, (telefon-mieten.de / Leifhelm Medien), im folgenden „Vermieter“ genannt, mit Sitz in 59269 Beckum, und dem Kunden, nachträglich „Mieter“ genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese werden durch eine Bestellanfrage oder durch Bestätigung des Angebots vom Mieter akzeptiert. Die AGB können auf unserer Webseite unter dem Link https://telefon-mieten.de/agb aufgerufen, ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vorschriften der Mieter gelten nicht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Absprachen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen.
2. Mietgegenstand
2.1 Audio Gästebücher (Retro Telefone mit Sprachaufnahmefunktion) in diversen Ausführungen für private und gewerbliche Veranstaltungsformate inklusive Zubehör. Es wird darauf hingewiesen, dass Ausführungen und Farben von der Darstellung auf der Website abweichen können.
2.2 Der Mieter stellt die Aufnahmegeräte und das Zubehör für die Dauer der Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Mietgegenstand können die Besucher der Veranstaltung Sprachnachrichten aufnehmen.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Sie überweisen nach Erhalt unserer Rechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die gesamten Kosten auf unser Konto. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder anderen Online-Zahlungsanbietern erfolgt die Rechnungsstellung automatisch. Diese wird an die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Der Buchungstermin wird erst nach Erhalt der Summe für Sie fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.
4. Übergabe des Mietgegenstandes
4.1 Der Mietgegenstand wird vom Mieter in den Geschäftsräumen des Vermieters auf eigene Kosten abgeholt oder dem Mieter durch einen Versandpartner zur vereinbarten Lieferadresse gesendet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand am Lieferstandort angenommen wird. Verzögerungen oder verspäteten Erhalt durch Nichtannahme gehen zu Lasten des Mieters.
4.2 Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Mietgegenstand wird jeweils vor dem Versand durch den Vermieter auf seine Funktion und Vollständigkeit überprüft.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Versandverpackung bei Zustellung durch den Versandpartner auf Unversehrtheit zu prüfen und eventuelle Beschädigungen beim Zusteller schriftlich vermerken zu lassen.
4.4 Bemerkt der Vermieter, dass die Zustellung nicht wie mit Versandpartner vereinbart den Mieter erreichen wird, wird er sich unverzüglich mit dem Mieter in Kontakt setzen. Wenn zeitlich noch möglich kann der Vermieter dem Mieter ein Ersatztelefon anbieten. Sollte dies zeitlich nicht mehr möglich sein, so kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und erhält den kompletten Mietpreis durch den Vermieter erstattet ohne jeglichen Anspruch auf weiteren Schadensersatz.
4.5 Der Mieter muss den Mietgegenstand zeitnah vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich festgestellte Mängel dem Vermieter unverzüglich und in Schriftform anzuzeigen.
4.6 Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn, es handelt sich bei dem Mangel um einen versteckten Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, so ist dieser unverzüglich dem Vermieter nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Damit die Aufnahmen nicht durch überlagernde Geräusche wie Lärm oder Musik beeinträchtigt werden, empfiehlt der Vermieter die Aufstellung des Audio Gästebuchs an einem ruhigen Ort. Nicht verständliche Audioaufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.
4.7 Der Mieter ist für die Zeit, in der die Tauglichkeit des Mietgegenstands aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. In diesem Falle verpflichtet sich der Vermieter die Miete bis zur vollen Höhe, abhängig von der Beeinträchtigung, an den Mieter zu erstatten, vorausgesetzt, der Mangel wurde dem Vermieter unverzüglich gemeldet.
5. Mietdauer
5.1 Die Mietzeit beträgt 1 Tag/1 Event und umfasst den vom Mieter gebuchten Tag/Event über den überlassenen Mietgegenstand.
5.2 Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Sie verlängert sich aber nur, wenn der Vermieter dieser Verlängerung seitens des Mieters zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss dem Vermieter rechtzeitig, spätestens 1 Woche vor der Mietzeit zugegangen sein und von diesem schriftlich genehmigt werden. Eine Verlängerung ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Mietobjekt zur weiteren Vermietung zur Verfügung steht. Durch die Mietverlängerung entstehende Mietgebühren sind vom Mieter zu tragen.
5.3 Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.
5.4 Der Mietgegenstand wird dem Mieter zu der vom Mieter angegebenen Versandadresse spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Tag der Vermietung zugeschickt.
5.5 Die Rückgabe des Mietgegenstands erfolgt entweder durch die Rückgabe in den Geschäftsräumen des Vermieters auf eigene Kosten des Mieters oder durch den Retourenversand per Versanddienstleister am folgenden Werktag des Miettages. Der Vermieter legt dem Mieter hierfür ein bereits frankiertes Retourenlabel bei. Unfreie Rücksendungen werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
5.6 Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist eine Standgebühr von 100,- € pro Verzugs-Tag an den Vermieter zu zahlen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
6. Kündigung / Stornierung
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Mieter den mit telefon-mieten.de geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
- Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
- Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %,
- Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 70 %,
- Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90 %, der Gesamtsumme.
- Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen.
Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Telefon-Aufnahmegeräts. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Telefon-Aufnahmegeräts versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung.
Bei einem Systemausfall zahlen wir den vollen Mietbetrag inklusive Kautionssumme zurück.
7. Vertragsgemäßer Gebrauch
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
7.2 Die Retro Telefone dürfen ausschließlich an die mitgelieferte Powerbank angeschlossen werden, um eine gleichbleibende Spannung zu erhalten. Das Anschließen an eine andere Stromquelle (220 Volt) ist nicht gestattet. Eine Störung der Funktion des Telefons durch unsachgemäße Stromanbindung kann nicht als Mangel geltend gemacht werden.
7.3 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig in den mitgelieferten Transportkoffer zu verpacken. Transportschäden, die aufgrund von fehlerhafter Verpackung oder anderer Verpackung als der Originalverpackung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Sollte die Originalverpackung nicht mehr für die Rücksendung nutzbar sein, hat der Mieter den Vermieter über die weitere Vorgehensweise zu kontaktieren.
7.4 Es wird empfohlen den Mietgegenstand an einem ruhig gelegenen Ort aufzustellen (siehe Punkt 4.6).
7.5 Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Schadensersatz wird wie folgt geltend gemacht:
- Beschädigung/Verlust der Telefone, die zum totalen Mietausfall führen: 1.000 €
- Beschädigungen der Telefone, die repariert werden können: Der Schadensersatz wird in Höhe der Reparaturkosten (Reparatur- und Materialaufwand) bis max. zur Höhe des totalen Ausfalls berechnet.
- Beschädigung/Verlust des Transportkoffers: 150 €
- Beschädigung/Verlust des Standard-Aufstellers: 75 €
- Beschädigung/Verlust der Powerbank: 50 €
- Beschädigung/Verlust der Schaumstoffauskleidung des Transportkoffers: 50 €
8. Untersagte Nutzung
8.1 Dem Mieter ist untersagt:
- Den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder zu veräußern
- Das Retro Telefon zu verändern oder auseinander zu bauen
- Das Retro Telefon aufzubrechen und die Elektronik offenzulegen
- Jegliche Form von Flüssigkeiten oder Lebensmittel neben das Retro Telefon zu stellen
- Den Mietgegenstand in einem nicht vor Wind- und Witterungseinflüssen geschützten Raum zu betreiben
- Das Entfernen oder Überdecken des Logos ist auf allen dem Mieter zur Verfügung gestellten Mietgegenständen untersagt, soweit nicht schriftlich genehmigt.
Bei Nichtbeachtung von 2. und/oder 3. wird vom Vermieter gegenüber dem Mieter Strafanzeige erhoben.
9. Eigentumsvorbehalt
Der Mietgegenstand bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von telefon-mieten.de – Leifhelm Medien.
10. Haftung
10.1 Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.2 Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die auf der Website https://telefon-mieten.de angegebenen Preise für die Miete der Retro Audio Gästebücher sind brutto und gelten für eine Veranstaltung. Die enthaltene Umsatzsteuer wird beim Bezahlvorgang und in der vom Vermieter versendeten Rechnung separat ausgewiesen. Der Versand/Rückversand des Mietgegenstandes erfolgt versandkostenfrei.
11.2 Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung / Rechnungsstellung aber spätestens 14 Tage vor Miettag zur Zahlung fällig und auf das vom Vermieter angegebene Konto zu erfolgen.
11.3 Nach Ablauf der 14 tägigen Zahlungsfrist gerät der Mieter in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen, Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
11.4 Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
12. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite https://telefon-mieten.de/datenschutzerklaerung/ nachlesbar sind.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
B. Anschließende Nachbearbeitung von Sprachaufnahmen
1. Nachbearbeitung
- Wir setzen verschiedene Audiofilter ein, um Störgeräusche bestmöglich zu verhindern oder die Lautstärke der Aufnahmen anzugleichen.
- Wir löschen Audioaufnahmen, die keinerlei Sprachnachricht enthalten.
- Wir bearbeiten die einzelnen Aufnahmen zu einer Gesamtkomposition, die weitere Geräusche und Ansagen enthält.
- Wir konvertieren die einzelnen Aufnahmen und die Gesamtkomposition in das MP3-Format um eine möglichst große Kompatibilität zu gewährleisten.
- Wir konvertieren die einzelnen Aufnahmen in das MP4-Format damit du, falls gewünscht, eine einfache Option zum Teilen der Nachrichten hast.
- Weitere Dienstleistungen umfassen, neben dem Bespielen der Telefone mit durch den Mieter vorab aufgezeichneten Bandansagen, den Versand und die nachträgliche Verarbeitung der aufgezeichneten Aufnahmen, insbesondere die Bereitstellung dieser Aufnahmen über einen digitalen Downloadlink.
- Auf Wunsch des Mieters (Bestellung auf der Website vorausgesetzt) stellen wir die digitalen Daten auch auf anderen Datenmedien wie z.B. einem USB Stick, Audio CD, Micro SD Karte (nur in Verbindung mit einem Mini Lautsprecher) oder Schallplatte zur Verfügung
2. Referenznutzung
2.1 Bei Betriebsveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen für unternehmerische Zwecke sind wir berechtigt, Namen und Firmenlogo des Mieters zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen, bspw. auf unserer Website und/oder unseren Präsenzen in den sozialen Medien oder im Rahmen individueller Präsentationen.